Was ist Heilpädagogik?
Der Begriff "Heil" = challos stammt aus dem Griechischen und bedeutet "schön, ganz". In der Heilpädagogik geht es um die subjektive Erfahrung von Heilung im Sinne existenzieller Erfüllung menschlichen Lebens.Heilpädagogik ist ein wissenschaftlich anerkanntes, pädagogisches Behandlungsverfahren. Grundlagen sind unter anderem die Arbeiten von A. Sagi, E. Kobi, P. Moor und V. Axline.
Im Mittelpunkt der Therapie steht die Entstörung der Situation, in der das Kind / der Jugendliche sich nicht adäquat entwickeln kann. Die vertiefte, unter erschwerten Bedingungen zu leistende Pädagogik ist immer zunächst die Gestaltung einer heilpädagogischen (=heilenden) Beziehung. Es ist eine speziell leitende und ergänzende Hilfe zur Bewältigung altersgemäßer Entwicklungs- und Lebensaufgaben.
Im Fokus steht das Kind / der Jugendliche mit seiner Persönlichkeitsstruktur, seiner momentanen Befindlichkeit, den äußeren Bedingungen und seinem Entwicklungsstand.
Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen die Beziehung zu sich selbst und anderen gestalten und sich in die sozialen Bezüge einfügen können.
Indikationen für Heilpädagogik
Heilpädagogik kann einzeln oder im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit bei allen Kindern und Jugendlichen indiziert sein, deren Entwicklung zu selbständigen, handlungsfähigen Erwachsenen eingeschränkt, bedroht bzw. behindert ist. Besonders empfehlenswert ist Heilpädagogik bei:- Entwicklungsverzögerung
- Regulations- und Bindungsproblemen
- Beziehungskonflikten
- Interaktionsstörungen
Unsere Heilpädagogischen Leistungen
- Heilpädagogische Diagnostik
- Kindzentrierte Spieltherapie
- Heilpädagogische Übungsbehandlung und Frühförderung
- Erziehungsberatung der Eltern
- Heilpädagogische Beratung
Therapiekonzept
Heilpädagogische Begleitung ist nicht die Arbeit gegen den Fehler, sondern für das Fehlende. In Eingangsgesprächen werden die spezifischen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie ermittelt. Konkrete Ziele werden gemeinsam nach der heilpädagogischen Eingangsdiagnostik festgelegt und durch eine Verlaufsdiagnose ständig überprüft. Die Einbindung der Familiensysteme und der Austausch mit Erziehern und Lehrern des Kindes / Jugendlichen ist eine Grundvoraussetzung.
Kostenübernahme
Heilpädagogische Förderung kann für Vorschulkinder über die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom zuständigen Bezirk übernommen werden.Für Schulkinder/Jugendliche werden die Kosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom zuständigen Landkreis/Stadt (Sozial- bzw. Jugendamt), nach Antragstellung, übernommen. Die Kostenübernahme ist einkommensunabhängig.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein Gutachten. Dieses kann im Vorschulalter durch einen Kinder- und Jugendarzt erstellt werden.
Im Schulalter muss das Gutachten durch folgende Institutionen erstellt werden:
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Schulpsychologen
- Kinderklinik
- Sozialpädiatrisches Zentrum